Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 08.01.2026)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Lipinski GmbH, Deverweg 25, 26871 Papenburg (nachfolgend „Lipinski GmbH“ oder „Auftragnehmer“), und ihren Geschäftskunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

1.2 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die Lipinski GmbH ihrer Anwendung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.3 Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen und Lieferungen der Lipinski GmbH, insbesondere im Bereich des Schiffsinnenausbaus sowie der Montage und des Einbaus genormter/vorgefertigter Fertigbauelemente. Tätigkeiten im Bereich Laden- und Messebau, Objekteinrichtung sowie sonstige Ausbau- und Montageleistungen können ergänzend erbracht werden, soweit sie ausdrücklich vereinbart sind.

2. Leistungsgegenstand und Abgrenzung

2.1 Die Lipinski GmbH erbringt Leistungen überwiegend im Bereich des Schiffsinnenausbaus, insbesondere Montage-, Ausbau- und Einbauleistungen an Schiffen/Booten und in werftnahen Bereichen. Leistungsinhalt ist insbesondere der Einbau und die Montage von genormten bzw. vorgefertigten Fertigbauelementen sowie Innenausbauarbeiten im Zusammenhang mit Schiffsprojekten.

2.2 Eine Herstellung eigener Bauteile oder Elemente ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

2.3 Die Leistungen sind grundsätzlich auf Schiffs- und werftbezogene Projekte ausgerichtet. Bauhauptgewerbliche Leistungen an Gebäuden (z. B. Rohbau, Mauer-, Beton-, Dach-, Fassadenarbeiten oder umfassende Trockenbauarbeiten an Gebäuden als Hauptleistung) sind nicht Vertragsinhalt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als eigenständiger Leistungsumfang vereinbart.

2.4 Soweit im Rahmen eines Schiffsprojekts oder eines ausdrücklich vereinbarten Projekts Nebenarbeiten (z. B. Trockenbau-, Isolier-, Schweiß- oder Elektroarbeiten) erforderlich werden, erfolgen diese ausschließlich als Nebenleistung zur Montage-/Ausbauleistung und nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang.

2.5 Die Lipinski GmbH schuldet eine vertraglich definierte Leistung (Werk-/Montageleistung). Eine Überlassung von Arbeitskräften (Arbeitnehmerüberlassung) ist nicht geschuldet und nicht Vertragsbestandteil.

3. Angebote und Vertragsschluss

3.1 Angebote der Lipinski GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

3.2 Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande.

3.3 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung erforderlichen Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stehen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Sämtliche Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

4.2 Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

4.3 Bei länger dauernden Projekten sind Abschlagszahlungen gemäß Fortschritt geschuldet (§ 632a BGB).

4.4 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß §§ 288 BGB fällig. Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

4.5 Materialpreissteigerungen von mehr als 10 %, die zwischen Angebot und Beschaffung eintreten, berechtigen die Lipinski GmbH zu einer angemessenen Preisanpassung.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle erforderlichen Unterlagen, Pläne, Genehmigungen, Zugänge sowie erforderliche Anschlüsse (z. B. Strom/Wasser) bereit.

5.2 Der Auftraggeber sorgt für Baufreiheit, ungehinderte Zugänglichkeit und sichere Arbeitsbedingungen.

5.3 Fehlende oder verspätete Mitwirkung führt zu Fristverlängerungen und berechtigt die Lipinski GmbH zu einer angemessenen Vergütung des Mehraufwands.

6. Liefer- und Leistungszeit

6.1 Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

6.2 Höhere Gewalt, Lieferengpässe, behördliche Vorgaben, Hafen-/Werftlogistik, Streiks, extreme Wetterlagen oder unvorhersehbare Ereignisse verlängern die Fristen angemessen.

6.3 Bei Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, trägt dieser die Mehrkosten.

7. Baustellenbedingungen & Arbeitsschutz (insbesondere Werften/Schiffe)

7.1 Der Auftraggeber gewährleistet, dass der Arbeitsort sicher und den Arbeiten entsprechend vorbereitet ist.

7.2 Bei Schiffsarbeiten gelten zusätzlich die jeweiligen Werft-, Sicherheits- und Brandschutzvorschriften.

7.3 Der Auftragnehmer darf Arbeiten einstellen, wenn Sicherheitsmängel bestehen oder erforderliche Freigaben fehlen.

8. Behinderungen und Bauverzögerungen

8.1 Behinderungen sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

8.2 Verzögerungen aufgrund fehlender Vorleistungen anderer Gewerke, unzureichender Planung oder fehlender Freigaben gelten nicht als Verzug der Lipinski GmbH.

8.3 Alle Verzögerungen berechtigen zur Fristverlängerung und Mehrkostenvergütung.

9. Zusatzleistungen / Nachträge

9.1 Zusatzleistungen sind gesondert zu vergüten.

9.2 Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

9.3 Die Lipinski GmbH führt Zusatzleistungen nur nach schriftlicher Beauftragung aus.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Lipinski GmbH.

10.2 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf Verarbeitung, Vermischung und Weiterveräußerung.

11. Transport & Logistik

11.1 Die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung geht mit Übergabe an den Transporteur auf den Auftraggeber über, soweit gesetzlich zulässig.

11.2 Verzögerungen durch Zoll, Hafenprozesse oder externe Logistikpartner liegen nicht im Verantwortungsbereich der Lipinski GmbH.

12. Abnahme

12.1 Die Leistung gilt als abnahmereif, sobald der Auftraggeber über die Fertigstellung informiert wurde.

12.2 Die Abnahme hat unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen, zu erfolgen.

12.3 Erfolgt keine Abnahme, gilt die Leistung als abgenommen, sofern keine Mängel schriftlich angezeigt wurden.

13. Gewährleistung

13.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

13.2 Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich zu rügen.

13.3 Die Lipinski GmbH ist zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen greifen die gesetzlichen Rechte.

14. Haftung

14.1 Die Lipinski GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

14.2 Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

14.3 Haftung für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

15. Dokumentation & Nachweise

15.1 Die Lipinski GmbH darf zur Beweissicherung Bilder und Dokumentationen erstellen.

15.2 Eine Veröffentlichung erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers.

16. Subunternehmer

16.1 Die Lipinski GmbH darf geeignete Subunternehmer einsetzen.

16.2 Der Auftraggeber bleibt ausschließlich Vertragspartner der Lipinski GmbH.

17. Miet- und Leihgeräte

17.1 Bei Vermietung haftet der Mieter für Schäden, die während der Mietzeit entstehen, soweit gesetzlich zulässig.

17.2 Reinigung, Betankung und Rücktransport gehen zu Lasten des Mieters, sofern nichts anderes vereinbart ist.

18. Schutzrechte & Unterlagen

18.1 Pläne, Zeichnungen, Konstruktionen und technische Unterlagen bleiben Eigentum der Lipinski GmbH.

18.2 Nutzung oder Weitergabe ohne Zustimmung ist untersagt.

19. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet und gemäß den gesetzlichen Vorgaben geschützt.

20. Schlussbestimmungen

20.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

20.2 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Papenburg.

20.3 Änderungen bedürfen der Schriftform.

20.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.

20.5 Diese AGB gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch ohne erneuten Hinweis.